Für alle Aufträge gelten ausschließlich nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall abweichende Regelungen ausdrücklich und schriftlich getroffen werden. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlungen ist Karlstadt. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Gemünden.